
Stadt Wien Podcast
Stadt Wien Podcast
Sanieren, sparen, wohnen: Förderungen in Wien nutzen
In dieser Folge beleuchten wir die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Wien für leistbares und nachhaltiges Wohnen bietet. Von der Wohnbeihilfe über spezielle Unterstützungen für Sanierungen bis hin zur Förderung von Sonnenschutzmaßnahmen – du erfährst, wer Anspruch hat, wie man Förderungen beantragt und welche Fristen zu beachten sind.
Wichtige Links:
Alle Infos rund um leistbares, gefördertes Wohnen in Wien:
https://wohnberatung-wien.at/
Wohnbeihilfe:
https://www.wien.gv.at/amtswege/wohnbeihilfe-antrag
Wohnungsverbesserung und Sanierung:
https://www.wien.gv.at/wohnen/foerderungen
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-Hallo und herzlich willkommen zur Podcast-Serie der Wohnberatung Wien. Alles unter einem Dach, der Wohntalk mit Sara Slaby. Hier dreht sich alles ums Wohnen. In unserer heutigen Folge geht es um das Thema Förderungen in Wien. Zu Gast haben wir von der Magistratsabteilung 50 Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Herrn Hawlicek, Leiter der Gruppe Sanierung und Herrn Schmidt, Gruppenleiter der Wohnbeihilfe. Herzlich willkommen.-Grüß Sie. Guten Tag.-Schönen guten Tag. Danke schön für die Einladung.-Sehr gerne. Die Stadt Wien unterstützt Wiener und Wienerinnen in vielen wichtigen Lebensbereichen mit Förderungen, so auch im Bereich Wohnen. Warum sind denn Förderungen so wichtig für leistbares Wohnen in einer Stadt wie Wien? Und wie gewinne ich dann eigentlich einen Überblick über für mich wichtige Förderungen oder mögliche Förderungen?-Ja, grundsätzlich möchte ich sagen, dass im Sanierungsbereich die Förderungen einmal zum Senken der Energiekosten beitragen. Das heißt, damit werden auch die Wohnbeihilfen, die die Wohnkosten gesenkt. Unsere technischen Experten haben ja festgestellt, dass bei der Dämmung von Häusern bis zu 70 Prozent des Heizwärmebedarfs eingespart werden kann. Dann kann man auch sagen, dass die Förderungen einen Anreiz schaffen, um Sanierungsmaßnahmen überhaupt durchzuführen. Und gleichzeitig werden mit diesen Förderungen auch der Ausbau der erneuerbaren Energie verstärkt und damit auch ein Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Dann geht es auch noch sehr viel darum, dass der bestehende Wohnraum erhalten werden soll und zukunfts- und klimafit gemacht werden soll. Zum Beispiel ist es so, dass die Förderungen auch zum Erreichen von Stadtentwicklungszielen bei der Revitalisierung von ganzen Stadtteilen eine sehr wichtige Rolle spielen. Und letzten Endes wird auch die soziale Durchmischung der Bevölkerung gefördert.-Welche Förderung? Welche Förderungen gibt es im Bereich Wohnenden?-Ja, das ist ein sehr weitläufiges Feld. Es gibt einen sehr breiten Förderungskatalog, der von der Stadt Wien angeboten wird. Grundsätzlich kann man sagen, dass es eine grobe Einteilung gibt in Neubauförderung und Sanierungsförderungen und dann auch noch die sogenannten Subjektförderungen, die speziell Menschen zugute kommen, wie zum Beispiel die Wohnbeihilfe oder das Eigenmittlersatzdarlehen.-Herr Schmidt, können Sie uns die Wohnbeihilfe etwas genauer erklären? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese zu bekommen und wo kann ich denn überhaupt meinen Antrag stellen?-Sehr gerne. Also Antrag stellen kann man grundsätzlich entweder online. Also wir haben es hier wirklich mit letztem Jahr geschafft, dieses Online-Angebot jetzt nicht zu revolutionieren, aber doch ein bisschen einfacher zu machen und auch wirklich die Informationen so niederschwellig wie möglich anzubieten. Sprich, das wird auch jetzt auch schon sehr gut genutzt. Wir haben auch einen Online-Rechner, sprich, da kann man Daten eingeben, wie zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Bruttomiete ist immer relevant, als auch das Haushaltseinkommen und dann wird schon eine Vorabberechnung durchgeführt, ob überhaupt ein Anspruch besteht, beziehungsweise wenn ein Anspruch besteht, wie hoch der überhaupt ist. Grundsätzlich kann man sagen, ich gehe jetzt nicht so ins Detail, aber die Wohnbeihilfe errechnet sich durch anrechenbaren Wohnungsaufwand minus zumutbaren Wohnungsaufwand. Der anrechenbare Wohnungsaufwand ist sozusagen das, was wir von der Bruttomiete, anrechnen können. Das sind derzeit maximal 8,67 Euro pro Quadratmeter. Das schlüsselt sich aus anhand des Richtwerts von 6,67 Euro plus der Betriebskostenpauschale von 2 Euro. Und der zumutbare Wohnungsaufwand, der ergibt sich aus der Höhe des Haushaltseinkommens. Wir nennen es ganz gerne den zumutbaren Wohnungsaufwand, ist sozusagen nichts anderes als der Selbstbehalt, den die Personen selbst tragen müssen und daraus ergibt sich dann sozusagen die Wohnbeihilfe.-Und wie lange dauert es eigentlich? Bis mein Antrag bearbeitet wird? Gibt es da eine längere Wartezeit?-Also ab Antragstellung circa ein bis zwei Wochen. Es kommt natürlich dann vor, dass noch Unterlagen gefordert werden müssen, aber das ist dann natürlich auch abhängig von den Personen. Je nachdem, wie schnell sie uns die Unterlagen vorlegen können, desto schneller funktioniert es dann halt auch. Also wenn wirklich ab Antragstellung alle Unterlagen da sind, in der Regel circa zwei Wochen, kann man dann sagen.-Es gibt sehr viele Förderungen. Gibt es auch Förderungen für spezielle Zielgruppen, Pensionist*innen, jungen Menschen, die man in Anspruch nehmen kann?-Ja, also die Stadt Wien bietet im Bereich der Sanierungsförderung auch Förderungen für die altersgerechte Adaptierung von Wohnungen an. Zum Stichwort Barrierefreiheit, also dass Wohnungen barrierefrei gemacht werden. Und da ist die Zielgruppe die Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Und dann werden auch barrierefreie Maßnahmen gefördert, sondern die den Wohnbedürfnissen behinderter Menschen dienen. Also das ist auch ein Zweig, der sehr zielgruppenorientiert ist.-Kann ich denn überhaupt mehrere Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen?-Ja, grundsätzlich funktioniert das in unserem Bereich. Es ist nur so, dass es pro Förderschiene sozusagen einen Höchstbeitrag oder eine Höchstbemessungsgrundlage gibt. Gefördert werden also eben nur Kosten, die von der technischen Abteilung geprüft werden. Also angemessene Kosten. Und zu diesen gibt es dann einen einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrag.-Und wie ist das, wenn ich eine Förderung in Anspruch nehme, aber sich meine finanzielle Situation im Zuge dessen ändert? Muss ich da was zurückzahlen oder wie sieht das konkret aus?-Nur kurz einhaken? Gerne. Grundsätzlich, bei dir Peter, stimmt das. Bei der Wohnbeihilfe ist es schon so, dass zwar nicht alle Förderungen angerechnet werden. Ich kann jetzt als Beispiel nehmen die Mindestsicherung Schrägstrich die Mietbeihilfe. Ja. Von der Magistratsabteilung 40. Die wird bei uns sehr wohl angerechnet und das müssen die Personen auch melden, sofern das bezogen wird. Ja. Also wir unterscheiden da schon ein bisschen. Wird eine Förderung und eine Leistung gewährt, die wirklich explizit darauf abzielt, die Miete sozusagen bei der Miete zu unterstützen? Weil die wäre bei uns schon anrechnungsfähig und würde dann entsprechend sozusagen weniger Wohnbeihilfe ergeben. Weil man möchte natürlich schon vermeiden, wenn jetzt die Bruttomiete Hausnummer 600 Euro ist und wir zahlen jetzt 400 Euro Wohnbeihilfe. Und er würde jetzt dann auch noch eine Mietbeihilfe von 400 Euro bekommen, dass er im Endeffekt nicht mehr Förderung bekommt, als was er eigentlich tatsächlich Miete bezahlt.-Das ist in unserem Bereich teilweise auch so, nämlich dort, wo es Bundesförderungen gibt, zum Beispiel beim Einbau einer neuen Heizung. Da werden sehr wohl auch die Bundesförderungen auf die Wiener Landesförderungen angerechnet, damit es eben nicht zu einer Überförderung von über 100 Prozent der Kosten kommt. Mhm.-Und wenn ich jetzt vorhabe, meine Wohnqualität zu verbessern, könnten Sie uns da ein paar Beispiele geben, was für Förderungen ich hier in Anspruch nehmen könnte, wenn ich vorhabe, meine Wohnung zum Beispiel barrierefrei zu gestalten oder generell nachhaltiger?-Also zum Thema Nachhaltigkeit kann ich sagen, dass da eine Förderung sehr stark in Anspruch genommen wird. Das ist die Sonnenschutzförderung. Also die Stadt Wien fördert eben Einrichtungen, die die Sonneneinstrahlung vermindern. Sie fördert schaut, dass die Hitze in der Wohnung nicht zu groß wird im Sommer. Eine andere Möglichkeit wäre die Heizungsumstellung zum Beispiel, also dass man da wirklich auf energieeinsparende Maßnahmen Wert legt und eben sogenannte hocheffiziente alternative Energiesysteme einbaut, wie zum Beispiel Fernwärme oder Wärmepumpe.-Da gibt es ja diese Initiative von der Stadt Wien, raus aus Gas. -Genau, ja. Also eine sehr große Initiative, wo halt die Stadt Wien sich das sehr ehrgeizige Ziel gesetzt hat, dass bis 2040 Wien sozusagen gasfrei ist.-Könnten Sie uns vielleicht noch ein paar Erfolgsgeschichten erzählen von Menschen, die durch Förderungen ihre Wohnqualität verbessert haben oder ein neues Zuhause gefunden haben anhand von Förderungen? Ich.-Habe jetzt keine konkrete Erfolgsgeschichte. Ich kann schon sagen, es ist immer sehr schön, es zu sehen. Wenn man Menschen einfach helfen kann. Sei es jetzt durch Krankheit oder Sonstiges, fällt man in eine Situation, wo man dann einfach auf Unterstützung angewiesen ist, die sie dann auch durch die Wohnbehilfe beispielsweise bekommt und somit sich eigentlich sein Dach über dem Kopf wieder leisten kann. Das ist dann einfach schon auch schön zu sehen, wenn die Leute da die Hilfe in Anspruch nehmen, beziehungsweise wenn wir da auch einfach dann helfen können.-Also ich kann dazu noch ergänzend sagen vielleicht, dass es auch die Initiative der Stadt Wien gibt, 100 Projekte Raus aus Gas. Da werden also ganz spezielle Wohnbauten in allen möglichen Formen herangezogen. Und da wird eben demonstriert, auf welche verschiedenen Arten man tatsächlich auch da Raus aus Gas, also diese Förderung in Anspruch nehmen kann. Und diese Projekte sind alle auch auf der Homepage der Stadt Wien zu finden und wurden auch von uns gefördert.-Und gibt es Pläne für neue Fördermodelle oder Programme in Wien, die in Zukunft kommen werden?-Ja, wir sind eigentlich jetzt gerade dabei, die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung umzusetzen, die seit 1.3.2024 in Kraft ist. Das war also auch ein Meilenstein in der Sanierungsförderung. Da hat man neue Anreize geschaffen für Sanierungsmaßnahmen. Man hat versucht, die Förderabwicklung zu vereinfachen. Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen wurden erleichtert. Da sollen also vor allem auch die tiefgreifenden Sanierungen forciert werden. Das heißt, dass man eine thermische Sanierung der Gebäudehülle macht, in Kombination mit diesen hocheffizienten alternativen Energiesystemen. Der Fokus liegt dabei auf Dekarbonisierung und Klimaschutz. Und Ziel war natürlich auch, den Kreis der BezieherInnen zu erweitern. Es wurde zum Beispiel das Gebäude altgenutzt. Da wurde die Voraussetzung des Gebäudealters bei den Heizungsmaßnahmen oder bei der Sonnenschutzförderung weggenommen. Das war früher 20 Jahre, das ist jetzt nicht mehr so. Und generell kann ich sagen, dass diese Fördermodelle natürlich immer wieder evaluiert werden und bei Bedarf angepasst werden.-Im Bereich der Wohnbeihilfe hat es letztes Jahr eine große Neuerung gegeben. Die Wohnbeihilfe neu, so wurde sie genannt. Sprich, es ist wirklich ein Kompletten. Es ist Gesetz mit 1.3.2024 in Kraft getreten. Ziel war es, da wirklich auch die FörderbezieherInnen zu erweitern, also den Förderkreis zu erweitern. Das Budget wurde aufgestockt. Grundsätzlich hat man wirklich versucht, das Berechnungsmodell jetzt so einfach wie möglich zu gestalten. Also ein kurzer Vergleich im Altsystem. Hat man nur die Nettomiete gefördert und da auch nur bis zu einem gewissen Grad. Und da ist es darauf angekommen, ob man sich in einer Genossenschaft in einer geförderten Wohnung befunden hat Also da hat es viele verschiedene Berechnungsmodelle gegeben und die hat man jetzt einfach alle auf Einbohrrechnungsmodell zusammengefasst. Sprich, die Bruttomiete abzüglich eben dem Zumutbaren ergibt die Wohnbeihilfe. Unter anderem zum Beispiel auch sind das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld als anrechnungsfrei jetzt gestellt worden. Sprich, werden nicht mehr angerechnet. Also es hat da schon eine ziemlich große Neuerung gegeben und jetzt mit 1.5. ist die erste Novelle von dem Gesetzgeber. Hier hat man gerade geschaut, noch einmal evaluiert, zu schauen, okay, wo kann man da vielleicht noch nachschärfen, wo kann man da noch verbessern. Da ist vor allem aufgefallen, im Bereich der alleinerziehenden Personen, die selbstständig sind, hat man hier noch einmal eine bessere Unterstützung geschaffen als auch zum Beispiel haben wir jetzt Personen mit einer Behinderung, die der Haushaltsgemeinschaft anhören, auch noch einmal extra berücksichtigt, dass die auch noch einmal sozusagen mehr unterstützt werden, als andere Personen, einfach weil die auch einfach mehr zu kosten, mehr Kosten im Haushalt zu tragen haben, als andere Personen.-Vielen Dank, Herr Hawlicek und Herr Schmidt. Wir haben einen sehr guten Überblick bekommen. Danke fürs Dabeisein.-Sehr gerne. -Sehr gerne. Dankeschön.-Alle Links zu unseren Folgen findet ihr in den Shownotes. Bis zum nächsten Mal.