Stadt Wien Podcast

Ein gutes Zuhause: Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen? (Folge 2 von 5)

Stadt Wien Season 17 Episode 2

Wie groß muss meine Wohnung sein? Muss ich in einer Partnerschaft leben, um ein Pflegekind aufnehmen zu können? Können auch gleichgeschlechtige Paare Pflegekindern ein Zuhause geben? Diese und andere Fragen beantworten Barbara Kaufmann und Ingrid Pöschmann in der zweiten Folge unserer Serie zum Thema Pflegeelternschaft.

Gesprächspartner*innen dieser Folge:

  • Justyna Vicovac, stellvertretende Leiterin des Bereichs Pflegekinder der Wiener Kinder und Jugendhilfe

Wenn ihr euch vorstellen könnt, selbst Pflegekinder aufzunehmen oder ihr euch weiter zum Thema informieren wollt, ruft  01/4000-90800 oder besucht wien.gv.at/pflegeeltern .

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[00:00:05 - 00:00:22] Barbara Kaufmann

Willkommen bei der zweiten Folge des Podcast der Stadt Wien zum Thema Pflegekinder. Mein Name ist Barbara Kaufmann und ich begrüße bei mir, wie schon in Folge eins, Ingrid Pöschmann, die Sprecherin der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.

[00:00:22 - 00:00:32] Ingrid Pöschmann

Vielen Dank Frau Kaufmann, für die herzliche Begrüßung. Ich freue mich sehr erneut hier sein zu dürfen und mit Ihnen über das wichtige Thema Pflegeeltern zu sprechen.

[00:00:33 - 00:00:54] Barbara Kaufmann

Gemeinsam werden wir in dieser Folge alle grundsätzlichen Fragen klären, die sich Menschen stellen, die Pflegeeltern werden wollen. Es wird Eignungskriterien gehen, Wohnungsgröße, finanzielles Alter und vieles mehr. Frau Pöschmann darf ich gleich mit der wichtigsten Frage starten: Wie kann ich mich eine Pflegeelternschaft bewerben?

[00:00:55 - 00:01:40] Ingrid Pöschmann

Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte am Servicetelefon der Wiener Kinder- und Jugendhilfe unter der Telefonnummer 01 4000 8011. Die Kolleg*innen vom Servicetelefon beraten Sie gerne, werden die ersten Fragen mit Ihnen klären und stellen den Kontakt zum Fachbereich Pflegekinder her. Dreimal im Jahr finden Pflegeeltern-Infoabende statt, bei denen sie sich unverbindlich und kostenlos informieren können. Wenn das ihr Weg ist, einem Kind eine Chance zu geben, dann kommt es zu einem Eignungsverfahren, bei dem die fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.

[00:01:41 - 00:01:50] Barbara Kaufmann

Muss ich jetzt dafür in einer Partnerschaft leben? Und vielleicht gleich eine Kann es auch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft sein?

[00:01:51 - 00:02:20] Ingrid Pöschmann

Vorweg möchte ich festhalten, dass wir uns Pflegeeltern wünschen, die genauso vielfältig und bunt sind wie unsere wunderschöne Stadt Wien. Der Beziehungsstatus ist nicht ausschlaggebend. Egal ob Sie alleine sind oder in einer Partnerschaft leben, ist vollkommen egal. Es ist wichtig, dass Sie dem Pflegekind ein schönes Zuhause geben und ihm bestmöglichste Betreuung und Förderung zukommen lassen.

[00:02:20 - 00:02:24] Barbara Kaufmann

Das heißt, es ist auch möglich, in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

[00:02:24 - 00:02:26] Ingrid Pöschmann

Selbstverständlich. 

[00:02:26 - 00:02:49] Barbara Kaufmann

Die Kinder, die vermittelt werden, sind zwischen null und drei Jahre alt. Eine wichtige Frage, die sich auch viele stellen: Wie alt darf ich sein, wenn ich Pflege Mama oder Pflegevater werden möchte? Justyna Vicovac, die stellvertretende Leiterin des Bereichs Pflegekinder, der Wiener Kinder und Jugendhilfe erklärt, warum es darauf keine eindeutige Antwort gibt.

[00:02:50 - 00:03:51] Justyna Vicovac

Gesetzlich gibt es jetzt keine Grenzen, die festgesetzt sind. Wir haben schon Richtlinien, es sollte sich ein Eltern Kind Verhältnis handeln, also so wäre unser Richtwert bis fünfundvierzig sage ich jetzt einmal bei einer Alleinerziehenden Pflegeperson würden wir das so in etwa begrenzen. Wie gesagt, es ist jetzt keine fixe gesetzliche Grenze, es kommt auch immer auf die Ressourcenkapazitäten an, es kann ja unterschiedlich sein, welche Reserven ich habe und welches Netz ich habe. Also das berücksichtigen wir auch in der Eignungsüberprüfung. Bei Paaren haben wir so einen ungefähren Richtwert zusammengerechnet, dass ein Paar neunzig Jahre ist, also wenn der eine älter, der andere ein bisschen jünger ist, gleicht sich sozusagen diese positive Kraft aus. Also so wäre unser Richtwert.

[00:03:51 - 00:03:53] Barbara Kaufmann

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Eignung ist der Wohnraum

[00:03:53 - 00:04:49] Justyna Vicovac

Es gibt keine Quadratmetergröße, wie wir pro Person vorschreiben. Was aber schon wichtig ist, ist, also wünschenswert auf jeden Fall, ein eigenes Zimmer für das Kind, Beziehungsweise zumindest einen Rückzugsort fürs Kind. Also wenn die Wohnung jetzt kein eigenes Zimmer, also ein größerer Bereich. Wichtig wäre einfach, dass das Kind und auch die anderen Familienmitglieder, es kann sein, dass in der Pflegefamilie auch andere Kinder leben, dass jeder sozusagen seine Sphäre hat und es kann natürlich die Gestaltung der Wohnung sehr unterschiedlich und sehr praktisch sein, obwohl die Wohnung etwas kleiner ist und eine große Wohnung, die vielleicht nicht so gut gestaltet ist und bis sich keiner zurückziehen kann. Das schauen wir uns individuell an, aber grundsätzlich so, dass jeder seinen Platz hat.

[00:04:50 - 00:05:08] Barbara Kaufmann

Zu Alter und Wohnraum kommt schließlich auch die finanzielle Sicherheit von zukünftigen Pflegeeltern. Die Wiener Kinder und Jugendhilfe legt großen Wert darauf, dass die zukünftigen Pflegeeltern in der Lage sind, sich selbst zu erhalten. Justyna Vicovac beschreibt die Einkommenskriterien.

[00:05:09 - 00:05:45] Justyna Vicovac

Wobei das auch gesetzlich nicht fix geregelt ist, aber wir richten uns da ein wenig so nach der Mindestsicherung und gehen bei einer alleinstehenden Person von einem Einkommen von einer doppelten Mindestsicherung raus. Und das gleiche eben für Paare. Es ist ein Richtwert, aber jetzt keine fixe Größe, vielleicht gibt es Ersparnisse, das schauen wir uns dann auch gesamt an. Man muss finanziell gut abgesichert sein, natürlich wenn man große Kredite oder wenn die finanzielle Situation sehr schwierig und belastet ist, kann es ein Ausschließungsgrund sein.

[00:05:46 - 00:06:00] Barbara Kaufmann

Aktuell beträgt die Mindestsicherung in Österreich nur zur Orientierung 1.156 Euro im Monat. Frau Pöschmann, darf ich als zukünftige Pflege Mama, als zukünftiger Pflegevater, Vollzeit arbeiten?

[00:06:01 - 00:06:39] Ingrid Pöschmann

Selbstverständlich können sie weiterhin ihrem Beruf nachgehen. So wie in jeder anderen Familie auch, ist das natürlich möglich. Die Frage ist der Vereinbarkeit zwischen Job und Kind. Und das muss jede Pflege Mama, jeder Pflegevater mit sich klären. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Und je jünger die Kinder sind desto wichtiger ist natürlich auch die Zeit, die man mit dem Kind verbringt und die notwendig ist, damit das Kind sich auch hier stabilisieren kann und bei Ihnen ankommen kann.

[00:06:40 - 00:06:44] Barbara Kaufmann

Und ist es auch möglich, sich zu bewerben, wenn ich selbstständig bin?

[00:06:45 - 00:07:12] Ingrid Pöschmann

Auch das ist kein Problem. So wie in jeder anderen Familie auch, gilt es zu prüfen, wie ist Job und Kind zu vereinbaren? Wie schaffe ich das in meinem Leben zu integrieren? Sodass ich als beruflicher Mensch, der sich gern verwirklicht in seinem Job, auch wiederfindet, aber gleichzeitig auch dem Kind alles gebe, was es braucht, damit es sich gut entwickeln kann.

[00:07:12 - 00:07:20] Barbara Kaufmann

Frau Pöschmann, neben all diesen Kriterien geht es natürlich auch die Gesundheit der zukünftigen Pflegeeltern. Was gilt es da zu beachten?

[00:07:21 - 00:07:34] Ingrid Pöschmann

Wir benötigen ein ärztliches Attest von ihrer Ärztin, von ihrem Arzt, der oder die uns bestätigt, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, ein Pflegekind zu übernehmen.

[00:07:35 - 00:07:46] Barbara Kaufmann

Wenn das jetzt alles grundsätzlich passt, dann gibt es ja auch eine Ausbildung für Pflegeeltern. Wo wird die absolviert und wie lange dauert sie? Wir bieten eine umfassende,

[00:07:48 - 00:08:11] Ingrid Pöschmann

verpflichtende Pflegeelternschulung an, die über mehrere Monate dauert. Gleichzeitig passiert aber die Eignungsüberprüfung, bei der wir uns die fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen anschauen. Und sobald diese Eignungsüberprüfung abgeschlossen ist, sie diese Schulung positiv absolviert haben, können sie an Pflegekinder übernehmen.

[00:08:11 - 00:08:21] Barbara Kaufmann

Was man jetzt genau in diesen Modulen lernt, erklärt uns Justyna Vicovac, die stellvertretende Leiterin des Bereichs Pflegekinder der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.

[00:08:22 - 00:09:22] Justyna Vicovac

Was bringen die Kinder mit? Was heißt Vernachlässigung? Wo kommen die Kinder her? Was bringen sie mit und was brauchen sie, die Kinder gut zu unterstützen? Rechtliche Situation. Thema Ob Sorge, wie ist das geregelt, wie ist die Zusammenarbeit mit dem Gericht? Oder Familiengerichtshilfe.

Also alle Informationen kommen da hinein und dann im Laufe dieser Ausbildung gibt es immer die Möglichkeit zu sagen, eigentlich passt es nicht für mich oder ich entscheide mich bewusst, nein, ich gehe weiter, ich gehe ins nächste Michael, das wäre sozusagen nach Abschluss der Grundmodule die Vertiefung, Vertiefungsseminare, wo es eher so ein bisschen in Richtung Übungen und so Reflexionsaustausch in der Gruppe geht und meine Vorstellungen und meine Situation und einfach, ob die Passung sozusagen für mich stimmig ist, dass ich mit diesem Kind mein Leben gestalten kann.

[00:09:23 - 00:09:33] Barbara Kaufmann

Wie lerne ich jetzt mein zukünftiges Pflegekind kennen? Auch das ist geregelt und wird von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe begleitet, erzählt Justyna Vicovac.

[00:09:34 - 00:10:46] Justyna Vicovac

Durch den ganzen Prozess und eben den Vermittlungsprozess, wozu auch das Kennenlernen dazugehört, werden Pflegeeltern von Sozialarbeiterinnen begleitet. Das Kennenlernen findet in der Regel im Referat für Adoptiv- und Pflegekinder statt, wo eben Krisenpflegeeltern mit dem Kind kommen und die Bewerber sozusagen sich mit dem Kind treffen, sich beschnuppern, sich kennenlernen, sich schauen, ob die Chemie passt. Und dann geht's weiter, da gibt's immer, also nach jedem Schritt, den man gegangen ist in der Ausbildung oder eben bei den Modulen und dann weiter bei der Vermittlung, kann man natürlich auch sagen, nein, das passt für mich nicht und das ist auch legitim, das heißt auch nach dem Kennenlernen haben die Pflegeeltern die Möglichkeit zu sagen, das ist für mich stimmig, das passt für mich oder es passt doch nicht. Und dann geht's halt weiter, wenn die Entscheidung ja ist. Dann gibt's weitere Schritte, eine Anbahnung, die auch recht behutsam gestaltet wird, wo man mal Treffen organisiert und dann langsam sozusagen das Kind zu Pflegeeltern vermittelt wird.

[00:10:47 - 00:11:03] Barbara Kaufmann

So sehr sich die Kinder- und Jugendhilfe darum bemüht, dass sich die zukünftigen Eltern und das Pflegekind verstehen, Alle Wünsche können im Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden. So kann man sich zum Beispiel das Geschlecht des zukünftigen Pflegekinds nicht aussuchen.

[00:11:04 - 00:12:04] Justyna Vicovac

Man muss sich das so ein bisschen vorstellen, diese Auswahlkriterien, die wir schon auch abfragen und wir haben auch Formulare, wo wir sollen notieren, was stellen sich Pflegeeltern vor? Aber es ist so, dass wir für das Kind eine passende Pflegefamilie suchen und nicht umgekehrt. Das heißt, grundsätzlich kann man sich das Geschlecht nicht aussuchen. Aber wir berücksichtigen schon die Vorstellungen und die Wünsche, was passt gut oder wenn es leibliche Kinder in der Familie gibt, wir schauen uns das Gesamte an, was könnte da gut passen? Uns ist es auch wichtig, dass Pflegeeltern gut informiert sind und sagen, was sie sich vorstellen können, was sie sich nicht vorstellen können. Es wäre wahrscheinlich fatal, da irgendwie nicht ganz zusammenzupassen. Also das versuchen wir auch zu berücksichtigen.

Man kann es sich aber nicht als ein Auswahlverfahren vorstellen, weil der Weg ist umgekehrt, wir suchen die passende Familie fürs Kind.

[00:12:04 - 00:12:23] Barbara Kaufmann

Frau Pöschmann, viele Menschen, die sich gerne als Pflegeeltern bewerben wollen, befürchten ein bisschen, dass ihnen das Kind wieder weggenommen werden könnte. Also in die Herkunftsfamilie zurückgeführt wird. Das passiert aber eher selten, oder? Hierbei müssen wir unterscheiden, handelt es sich eine Krisenpflegefamilie

[00:12:24 - 00:12:42] Ingrid Pöschmann

oder eine Langzeitpflegefamilie? In der Krisenpflegefamilie bleiben die Kinder in der Regel bis zu sechs Wochen, manchmal auch länger. In der Langzeitpflege werden Kinder über viele Jahre hinweg betreut, meist bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.

[00:12:43 - 00:12:49] Barbara Kaufmann

Warum Rückführungen eher selten sind, berichtet Justyna Vicovac aus der Praxis.

[00:12:49 - 00:13:46] Justyna Vicovac

Ein weiterer wichtiger Faktor für uns ist natürlich auch, dass Kinder, die auch schon länger bei einer Pflegefamilie leben, dort auch eine Bindung aufbauen. Beziehungen haben, in stabilen Verhältnissen leben, an die sie sich gewöhnen und die ihnen auch guttun und sie fördern. Und da einen Beziehungsabbruch wieder zu verursachen, würde dem Kindeswohl auch schaden. Und grundsätzlich müssen wir uns auch vorstellen, dass die Kinder ja oft mit einem Paket in einer Pflegefamilie aufgenommen werden, ein Paket von Vernachlässigung, von Defiziten, die aufgearbeitet werden müssen, das heißt, die erste Zeit ist auch oft einfach eine Erholung für die Kinder und Stabilisierung, das heißt, da schauen wir uns an, ist das dann zumut war für ein Kind, in eine unsichere Prognose zurückgeführt zu werden und deswegen gibt es sehr wenige Rückführungen.

[00:13:46 - 00:13:55] Barbara Kaufmann

Frau Pöschmann, ein paar ganz alltägliche Fragen, die sich aus dem Zusammenleben ergeben können: Darf ich mit meinem Pflegekind einfach so auf Urlaub fahren?

[00:13:56 - 00:14:24] Ingrid Pöschmann

Ja selbstverständlich, Urlaube sind für Familien wichtig und natürlich auch möglich. Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt daher muss natürlich dementsprechend auch Sorge getragen werden, dass das Urlaubsangebot auch kindgerecht ist. Aber ansonsten freuen wir uns, wenn die Pflegefamilien gemeinsam Urlaub machen, sich noch besser kennenlernen und hier gemeinsam auch ein bisschen Entspannung vom Alltag erfahren.

[00:14:25 - 00:14:33] Barbara Kaufmann

Kann ich mit meinem Pflegekind auch umziehen, also wenn es zum Beispiel die berufliche Situation erfordern würde, zum Beispiel auch ins Pöschmann.

[00:14:34 - 00:14:48] Ingrid Pöschmann

Auch das ist möglich, jedoch nur mit Zustimmung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Das Wohl des Kindes muss gewährleistet sein und die Kontakte zur Herkunftsfamilie müssen möglich gemacht werden.

[00:14:49 - 00:14:56] Barbara Kaufmann

Was passiert, wenn das Pflegekind achtzehn Jahre alt wird? Wieder erzählt uns Justyna Vicovac aus der Praxis.

[00:14:57 - 00:16:08] Justyna Vicovac

Die meisten Pflegekinder leben über das achtzehnte Lebensjahr hinaus, bei den Pflegeeltern wie auch bei anderen Familien. Sie sind vielleicht noch nicht selbständig, manche wollen dann schon selbständig leben. Wenn Pflegekinder achtzehn werden und noch eine Ausbildung machen, können Pflegeeltern auch das Pflegekindergeld beziehen. Die meisten Pflegekinder haben weiterhin eine Beziehung zu den Pflegeeltern auch nach dem 18. Lebensjahr. Und wie gesagt, auch die Wohnsituation ist meistens so, auch wie bei anderen Familien, dass sie dort auch weiterhin noch versorgt werden, weil viele mit achtzehn sind noch nicht alle so selbstständig, dass sie dann auf eigenen Beinen leben, da braucht es noch ein wenig an Unterstützung, das kann natürlich auch die Pflegefamilie leisten in Absprache mit der Sozialen Arbeit. Wenn Kinder selbständig wohnen und schon den eigenen Unterhalt bewerkstelligen können, können sie das natürlich auch selbständig Michael, mit achtzehn können sie auch entscheiden, wie es weiter für sie geht. Sie können noch ausziehen und sagen, ja, ich möchte jetzt alleine leben.

[00:16:08 - 00:16:20] Barbara Kaufmann

Es klingt aber auch durch, dass das Verhältnis zwischen Pflegekind und Pflegefamilie nicht mit dem 18. Lebensjahr als abrupt aufhört, sondern ein Leben lang besteht, Frau Pöschmann?

[00:16:20 - 00:16:43] Ingrid Pöschmann

Langzeitpflegeeltern betreuen Kinder über viele Jahre hinweg, bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus. So wie in jeder anderen Familie auch, können natürlich die Beziehungen zu den Pflegeeltern noch viel viel länger andauern und sehr unterstützend sein für die bereits dann erwachsenen Pflegekinder.

[00:16:44 - 00:17:15] Barbara Kaufmann

Das war die zweite Folge des Podcast der Stadt Wien zum Thema Pflegekinder. In der nächsten werden wir uns mit der Bedeutung von Krisenpflegeeltern beschäftigen und mit dem Unterschied zur Langzeitpflege. Bis dahin Danke Frau Pöschmann für Ihre Unterstützung. Sehr gerne. Wir bedanken uns auch bei Justyna Vicovac, der stellvertretenden Leiterin des Fachbereichs Pflegekinder der Wiener Kinder- und Jugendhilfe für ihre Expertise.